Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Keine verkaufsoffenen Sonntage anlässlich der Bonner Weihnachtsmärkte

Kategorie: Recht | 30. November 2018

Das VG Köln hat drei Anträgen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die für den 9. bzw. 16. Dezember 2018 geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Bonn entsprochen, denn es fehle bereits an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für die Sonntagsöffnung (Az. 1 L 2578/18, 1 L 2579/18 und 1 L 2580/18).

Weitere Informationen: Keine verkaufsoffenen Sonntage anlässlich der Bonner Weihnachtsmärkte

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus ... Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur … [weiterlesen]

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden ... Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche … [weiterlesen]