Recht
Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung
Kategorie: Recht | 6. September 2018
Die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 18.17).
Weitere Informationen: Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung
Quelle: www.datev.de