Steuern und Recht
Keine steuerlichen Verluste aus russischen Staatsanleihen im Jahr 2022
Kategorie: Steuern und Recht | 20. April 2026
Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das FG Sachsen (Az. 2 K 602/25).
Quelle: www.datev.de
