Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Keine Standard-Tierversuche an Mäusen zu Ausbildungszwecken

Kategorie: Recht | 24. August 2018

Das VG Köln hat eine Klage der Universität Bonn gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen, mit der die Klägerin eine Untersagung von Tierversuchen an Mäusen zu Ausbildungszwecken angegriffen hatte. Bei den beabsichtigten Versuchen sollten den Mäusen Psychopharmaka oder Alkohol injiziert werden. In der Folge sollten die Mäuse u. a. speziellen Herausforderung ausgesetzt werden (Az. 21 K 11572/17).

Weitere Informationen: Keine Standard-Tierversuche an Mäusen zu Ausbildungszwecken

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Streit um Blumenkästen am Balkon ... Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers … [weiterlesen]

Verbandsklage gegen „X“ eingereicht ... Am KG Berlin wurde eine Klage der niederländischen gemeinnützigen Stiftung Stichting … [weiterlesen]