Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Keine Opferentschädigung nach Terroranschlag im Ausland bei Nichtbeachtung der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Kategorie: Steuern und Recht | 8. März 2021

Eine Opferentschädigung für Angriffe im Ausland ist dann unbillig und ausgeschlossen, wenn sich das Opfer über allgemeine Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes hinwegsetzt und ein erhöhtes Risiko eingeht. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VG 2770/20).

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Quelle: www.datev.de

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