Recht
Keine "No-go-Areas" in Münster
Kategorie: Recht | 5. Dezember 2018
Ein angemessenes und menschenwürdiges Wohnen ist in Münster in jedem Stadtteil und jedem Straßenzug gewährleistet. Insoweit können die Bürger der Stadt keine sozialen Gründe anführen, die einen Wohnungsumzug – steuerfinanziert durch das Jobcenter als SGB II-Träger („Hartz-4-Träger“) – erforderlich machten. So entschied das SG Münster (Az. S 11 AS 584/16).
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Quelle: www.datev.de