Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Keine "No-go-Areas" in Münster

Kategorie: Recht | 5. Dezember 2018

Ein angemessenes und menschenwürdiges Wohnen ist in Münster in jedem Stadtteil und jedem Straßenzug gewährleistet. Insoweit können die Bürger der Stadt keine sozialen Gründe anführen, die einen Wohnungsumzug – steuerfinanziert durch das Jobcenter als SGB II-Träger („Hartz-4-Träger“) – erforderlich machten. So entschied das SG Münster (Az. S 11 AS 584/16).

Weitere Informationen: Keine "No-go-Areas" in Münster

Quelle: www.datev.de

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