Steuern und Recht
Keine Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenkasse für ein Exoskelett
Kategorie: Steuern und Recht | 9. August 2024
Das SG Stuttgart entschied zur Kostenübernahme der GKV für ein Exoskelett. Im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs sei die Versorgung mit einem Exoskelett nicht geeignet, wenn die im Hilfsmittelverzeichnis genannten Indikationen nicht erfüllt sind (Az. S 15 KR 1464/22).
Quelle: www.datev.de