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Recht

Keine Gesetzesgrundlage für Herausgabe von Nutzerdaten des Facebook-Messengerdienstes an Betroffene

Kategorie: Recht | 21. September 2018

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Betroffener von (möglicherweise) rechtswidrigen Inhalten, die über den Facebook-Messengerdienst verschickt wurden, keine gerichtliche Erlaubnis verlangen kann, dass ihm Facebook die Nutzerdaten des Versenders mitteilt (Az. 16 W 27/18).

Weitere Informationen: Keine Gesetzesgrundlage für Herausgabe von Nutzerdaten des Facebook-Messengerdienstes an Betroffene

Quelle: www.datev.de

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