Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Keine Genehmigungsfiktion bei Fettabsaugung

Kategorie: Recht | 10. September 2018

Wenn die Krankenkasse einen Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet, gilt er als genehmigt. Diese neue gesetzliche Regelung darf aber nicht zu Rechtsmissbrauch führen, hat nun das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden (Az. L 16 KR 362/18 B ER).

Weitere Informationen: Keine Genehmigungsfiktion bei Fettabsaugung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen ... Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen … [weiterlesen]

Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes: Für gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ... Mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen … [weiterlesen]