Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Keine Entschädigung für verspätete und unvollständige Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO

Kategorie: Steuern und Recht | 29. November 2023

Anders als das ArbG Duisburg, das dem Kläger wegen des von ihm angenommenen vorsätzlichen Verstoßes der Beklagten eine Geldentschädigung von 10.000 Euro zugesprochen hatte, hat das LAG Düsseldorf die Klage vollständig abgewiesen (Az. 3 Sa 285/23).

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Quelle: www.datev.de

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