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Recht

Keine „Entreicherung“ durch Luxusaufwendungen nach fehlerhafter Überweisung in Höhe von 170.000 Euro

Kategorie: Recht | 25. August 2020

Das LG Hannover hat den Empfänger einer Fehlüberweisung von rund 170.000 Euro zur Rückzahlung an die klagende Bank verurteilt (Az. 4 O 248/19).

Weitere Informationen: Keine „Entreicherung“ durch Luxusaufwendungen nach fehlerhafter Überweisung in Höhe von 170.000 Euro

Quelle: www.datev.de

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