Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kein Wohngeld bei Vermögen von 115.000 Euro

Kategorie: Recht | 12. Juni 2019

Bei einem Vermögen von 115.000 Euro besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Maßgeblich sei, ob dem Wohngeldantragsteller nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zugemutet werden könne, die Mietbelastung aus seinem vorhandenen Vermögen zu bestreiten. So entschied das VG Berlin (Az. 21 K 901.18).

Weitere Informationen: Kein Wohngeld bei Vermögen von 115.000 Euro

Quelle: www.datev.de

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