Steuern und Recht
Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juni 2025
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. So das BAG (Az. 9 AZR 104/24).
Quelle: www.datev.de