Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kein Schmerzensgeld für den an versetzten Handlaufrohren fast abgerissenen Kinderfinger

Kategorie: Recht | 17. Januar 2020

Das AG München entschied, dass eine Schülerin auf Grund des Entlastungsbeweises durch die Stadtwerke München keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für den an versetzten Handlaufrohren fast abgerissenen Kinderfinger hat (Az. 182 C 11189/18).

Weitere Informationen: Kein Schmerzensgeld für den an versetzten Handlaufrohren fast abgerissenen Kinderfinger

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres? ... Stellt sich nach dem Kauf eines Tieres heraus, dass es krank … [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen im April 2024 ... Die Haushaltsfinanzierung 2024 steht. Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten und … [weiterlesen]