Recht
Kein Schmerzensgeld für den an versetzten Handlaufrohren fast abgerissenen Kinderfinger
Kategorie: Recht | 17. Januar 2020
Das AG München entschied, dass eine Schülerin auf Grund des Entlastungsbeweises durch die Stadtwerke München keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für den an versetzten Handlaufrohren fast abgerissenen Kinderfinger hat (Az. 182 C 11189/18).
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Quelle: www.datev.de