Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kein Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung im Falle Solon SE

Kategorie: Recht | 7. Mai 2019

Beauftragt ein Unternehmen eine Restrukturierungsberaterin mit 14 konkret umschriebenen und abschließend zu verstehenden Leistungspflichten unter Ausschluss einer Beratung in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten, schuldet die Restrukturierungsberaterin nicht auch die Beratung über eine etwaige Insolvenzantragspflicht. Mit dieser Begründung wies das OLG Frankfurt eine Klage des Insolvenzverwalters der Solon SE auf Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung zurück (Az. 8 U 218/17).

Weitere Informationen: Kein Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung im Falle Solon SE

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

WPK-Stellungnahme: Mecklenburg-Vorpommern plant Ausnahmen von der Kommunalprüfungspflicht ... In ihrer Stellungnahme vom 13. Januar 2026 gegenüber dem Ausschuss für … [weiterlesen]

Prüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe: Rundschreiben JAP-1/2026 Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern ... Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat sein Rundschreiben JAP-1/2026 zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe … [weiterlesen]