Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kein Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung im Falle Solon SE

Kategorie: Recht | 7. Mai 2019

Beauftragt ein Unternehmen eine Restrukturierungsberaterin mit 14 konkret umschriebenen und abschließend zu verstehenden Leistungspflichten unter Ausschluss einer Beratung in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten, schuldet die Restrukturierungsberaterin nicht auch die Beratung über eine etwaige Insolvenzantragspflicht. Mit dieser Begründung wies das OLG Frankfurt eine Klage des Insolvenzverwalters der Solon SE auf Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung zurück (Az. 8 U 218/17).

Weitere Informationen: Kein Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung im Falle Solon SE

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Erweiterung des amtlichen Musters für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine um eine Vertretungsbefugnis in bestimmten Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO ... Das amtliche Muster des BMF für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen … [weiterlesen]

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2024 ... Die zum 1. Januar 2024 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort … [weiterlesen]