Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung

Kategorie: Recht | 25. Juni 2019

Leidet ein Prüfling unter einer Dauererkrankung, die seine Prüfungs- und Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend einschränkt, kann er nicht von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 4 K 84/19).

Weitere Informationen: Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung

Quelle: www.datev.de

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