Recht
Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung
Kategorie: Recht | 25. Juni 2019
Leidet ein Prüfling unter einer Dauererkrankung, die seine Prüfungs- und Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend einschränkt, kann er nicht von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 4 K 84/19).
Weitere Informationen: Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung
Quelle: www.datev.de