Recht
Kein beA für Rechtsanwaltsgesellschaften
Kategorie: Recht | 6. Juni 2019
Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hat keinen Anspruch darauf, dass für sie als Gesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) eingerichtet wird. Dies entschied der BGH in dem Fall einer Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft. Darüber berichtet die BRAK.
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Quelle: www.datev.de