Steuern und Recht
Kein Arbeitsunfall eines forstwirtschaftlichen Unternehmers im Nebenerwerb bei Schaffung eines Lagerortes für Brennholz für das private Heizen
Kategorie: Steuern und Recht | 9. August 2024
Das SG Stuttgart lehnte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls eines forstwirtschaftlichen Unternehmers im Nebenerwerb bei Verrichtung einer Tätigkeit, die dem eigenwirtschaftlichen Bereich des Versicherten zuzuordnen ist, ab (Az. S 21 U 3144/21).
Quelle: www.datev.de