Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Kein Anspruch von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung des auf gemeindliche Zuzahlungen zurückzuführenden Anteils am Rentenversicherungsbeitrag

Kategorie: Steuern und Recht | 13. Dezember 2024

Eine selbstständige Tagesmutter wurde vom Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe bezahlt, erhielt aber auch Geld von zwei Gemeinden. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhält sie hälftig erstattet, aber nicht für den Teil, der auf den gemeindlichen Zuzahlungen beruht. Das entschied das BVerwG (Az. 5 C 1.23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ ... Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Minderung wegen Fehlens des Gepäcks bei Arktiskreuzfahrt ... Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das … [weiterlesen]

Versenkbarer Straßenpoller beschädigt Fahrzeug: Gibt es Schadensersatz? ... Kann ein versenkbarer Straßenpoller automatisch wieder hochfahren, muss der Betreiber durch … [weiterlesen]