Recht
Kein Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten gegen Volkswagen
Kategorie: Recht | 29. August 2018
Das OVG Niedersachsen hat eine Entscheidung des VG Braunschweig bestätigt, wonach Bürger von der Stadt Wolfsburg nicht unter Berufung auf die sog. Diesel-Affäre verlangen können, gewerberechtlich gegen die Volkswagen AG einzuschreiten (Az. 7 ME 51/18).
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Quelle: www.datev.de