Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) für eine blinde Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Mai 2026

Der BGH hat entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 AGG hat (Az. III ZR 56/25).

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Quelle: www.datev.de

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