Steuern und Recht
Kein Anspruch auf Entschädigung als Impfschadensfall
Kategorie: Steuern und Recht | 16. April 2024
Das SG Cottbus hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin einen Anspruch auf Entschädigung für einen Impfschaden nach einer Schutzimpfung gegen COVID-19 mit dem mRNA-Wirkstoff Corminaty® des Herstellers Pfizer/Biontech geltend gemacht hatte (Az. S 32 VE 10/23).
Quelle: www.datev.de