Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Internet-Marktplatz muss Auskunft über Markenfälschungen durch Dritte geben

Kategorie: Recht | 8. August 2018

Das LG Braunschweig hat die Betreiberin eines sog. Marktplatzes im Internet und die dazugehörige technische Servicegesellschaft zur Erteilung der Auskunft über Herkunft und Vertriebswege von markenverletzender Ware verurteilt. Die Auskunftsverpflichtung umfasst u. a. auch die namentliche Nennung von Herstellern, Lieferanten sowie Mengenangaben über die markenverletzende Ware (Az. 22 O 1330/17).

Weitere Informationen: Internet-Marktplatz muss Auskunft über Markenfälschungen durch Dritte geben

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens ... Der BFH hat unter Berücksichtigung der EuGH-Urteile Meilicke I und Meilicke … [weiterlesen]

Geistiges Eigentum: Designschutzpaket endgültig vom Rat gebilligt ... Der Rat der EU hat am 10.10.2024 zwei Gesetzgebungsakte des Designschutzpakets … [weiterlesen]