Steuern und Recht
Hundebiss: Die eigene sog. Tiergefahr ist nicht schadensmindernd anzurechnen
Kategorie: Steuern und Recht | 2. November 2022
Der Halter eines angeleinten Hundes muss sich die eigene sog. Tiergefahr nicht schadensmindernd anrechnen lassen, wenn sein Hund ohne vorheriges auffallendes Verhalten von einem sich losreißenden Rottweiler gebissen wird. So das OLG Frankfurt (Az. 11 U 34/21).
Quelle: www.datev.de