Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Hundebiss: Die eigene sog. Tiergefahr ist nicht schadensmindernd anzurechnen

Kategorie: Steuern und Recht | 2. November 2022

Der Halter eines angeleinten Hundes muss sich die eigene sog. Tiergefahr nicht schadensmindernd anrechnen lassen, wenn sein Hund ohne vorheriges auffallendes Verhalten von einem sich losreißenden Rottweiler gebissen wird. So das OLG Frankfurt (Az. 11 U 34/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Das Heizungsgesetz kommt ... Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet … [weiterlesen]

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in der Gastronomie ... Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz … [weiterlesen]