Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Höhere Pfändungsfreigrenzen seit dem 01.07.2024

Kategorie: Steuern und Recht | 6. August 2024

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge haben sich zum 01.07.2024 erhöht. Darauf weist die BRAK hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

IT-Fachkräftemangel: Große Unternehmen setzen auf Künstliche Intelligenz ... Künstliche Intelligenz in der Softwareentwicklung oder ein KI-Chatbot, der bei PC-Problemen … [weiterlesen]

DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz ... Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz … [weiterlesen]