Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Hilfe zur Pflege für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim

Kategorie: Recht | 17. September 2018

Der Einsatz einer Sterbegeldversicherung kann im Einzelfall eine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII darstellen, wenn deren Zweckbindung verbindlich festgelegt ist. So entschied das SG Gießen (Az. S 18 SO 65/16).

Weitere Informationen: Hilfe zur Pflege für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim

Quelle: www.datev.de

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