Recht
Hilfe zur Pflege für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim
Kategorie: Recht | 17. September 2018
Der Einsatz einer Sterbegeldversicherung kann im Einzelfall eine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII darstellen, wenn deren Zweckbindung verbindlich festgelegt ist. So entschied das SG Gießen (Az. S 18 SO 65/16).
Weitere Informationen: Hilfe zur Pflege für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim
Quelle: www.datev.de