Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Handwerker trägt Mitverschulden im sog. "Dachdeckerunfall"

Kategorie: Recht | 7. September 2018

Das OLG Hamm hat im sog. „Dachdeckerunfall“ entschieden und das erstinstanzliche Urteil des LG Siegen dem Grunde sowie der Höhe nach teilweise abgeändert und die Beklagten verurteilt, dem Handwerker Schmerzensgeld, bislang entstandene materielle Schäden, einen Verdienstausfallschaden sowie einen Haushaltsführungsschaden zu zahlen. Bei der Bemessung dieser Schadensbeträge hat das OLG eine Haftung der Beklagten aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung und ein 50 %-iges Mitverschulden des Klägers angenommen (Az. 7 U 12/17).

Weitere Informationen: Handwerker trägt Mitverschulden im sog. "Dachdeckerunfall"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook ... Dass nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck betroffen sind, automatisch … [weiterlesen]

Eilantrag eines Bezirksschornsteinfegers gegen seine Abberufung ohne Erfolg ... Das VG Gieße hat den Eilantrag eines Schornsteinfegers aus dem Landkreis … [weiterlesen]