Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Grundstücksnachbarn müssen einen Ballspielplatz für Kinder im allgemeinen Wohngebiet hinnehmen

Kategorie: Recht | 6. August 2018

Der VGH Baden-Württemberg hat es abgelehnt, Grundstücksnachbarn vorläufigen Rechtsschutz gegen die bauplanungsrechtliche Zulassung eines Ballspielplatzes für Kinder im einem Wohngebiet zu gewähren, denn bei Errichtung der konkreten Anlage könne und müsse gewährleistet werden, dass im Wesentlichen nur Kinder bis 14 Jahren den Platz nutzten (Az. 5 S 1886/17).

Weitere Informationen: Grundstücksnachbarn müssen einen Ballspielplatz für Kinder im allgemeinen Wohngebiet hinnehmen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Schüler nach Schulschluss auf dem Weg ins Sportinternat zum Mittagessen unfallversichert ... Das SG Hannover hat entschieden, dass ein Schüler unfallversichert ist, der … [weiterlesen]

Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur ... Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während der … [weiterlesen]