Poppinga, Stomberg & Kollegen

´PS&K

Grundsteuerreform 2022

Kategorie: ´PS&K, Allgemein | 23. März 2022

Vor Kurzem haben Sie uns Ihr Schreiben der Finanzverwaltung mit den Informationen zur Grundsteuerreform und der damit verbundenen Erklärungsabgabe für die in Ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke eingereicht und um weitere Informationen gebeten.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Wenn Sie unsere Kanzlei mit der Erstellung und Übermittlung der erforderlichen Erklärung(en) beauftragen möchten, ist der Ablauf wie folgt:

  1. Als Anlage zu dieser Email finden Sie ein Auftragsbestätigungsschreiben, welches Sie bitte ausgefüllt und unterzeichnet gemeinsam mit dem vom Finanzamt erhaltenen Aufforderungsschreiben, sofern uns dieses nicht bereits vorliegt, an uns zurücksenden (bevorzugt per Email, ggfs. per Post).

Aus dem Auftragsbestätigungsschreiben können Sie detailliert den weiteren Bearbeitungsablauf sowie das entstehende Honorar für die Erstellung und Übermittlung der Erklärung entnehmen.

  1. Nach Eingang des Auftragsbestätigungsschreibens erhalten Sie von uns zeitnah den Einwahllink für das Mandantenportal, über das dann alle weiteren Schritte abgewickelt werden.

Sollten Sie eine Bearbeitung in analoger Form wünschen, füllen Sie bitte die ebenfalls dieser Email als Anlage beigefügte Checkliste vollständig aus, und reichen Sie diese wieder bei uns ein.

Sollten bei der Ermittlung der von Ihnen zu liefernden Daten und Angaben Probleme oder Fragen auftreten, haben wir für Sie auf unserer Homepage unter Links und Downloads einige weiterführende Informationen insbesondere zur Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen zur Verfügung gestellt. Wenn Sie uns die Angaben – wie standardmäßig vorgesehen – über das Mandantenportal zur Verfügung stellen, finden Sie diese Informationen komfortabel auch direkt verlinkt bei dem jeweiligen Abfragefeld.

  1. Sobald alle Angaben vollständig und von Ihnen freigegeben sind, erfolgt durch uns die Übermittlung der Erklärung an das für Sie zuständige Finanzamt.

Das Zeitfenster für die Erstellung der Grundsteuererklärungen beginnt am 01. Juli 2022 und
endet am 31. Januar 2023
. Wir bitten daher um zeitnahe Auftragserteilung, um die Erstellung der Grundsteuererklärung noch fristgerecht gewährleisten zu können.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Auftragsbestätigung Grundsteuer 2022 + Ablaufplan

Datenblatt Grundsteuer 2022 – WOHNGEBÄUDE

Datenblatt Grundsteuer 2022 – BETRIEBLICHE GEBÄUDE

Datenblatt Grundsteuer 2022 – GEMISCHT GENUTZTE GEBÄUDE

Anlage Grundsteuer 2022 – Mehrere Eigentümer

Anlage Grundsteuer 2022 – Mehrere Flurstücke

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