Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Göttinger Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger rechtswidrig

Kategorie: Recht | 31. Mai 2019

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Kosten der Unterkunft in der Stadt Göttingen für das Jahr 2016 nicht den höchstrichterlichen Anforderungen an ein sog. schlüssiges Konzept zur Erhebung des Mietwohnungsmarktes genügen (Az. L 6 AS 467/17).

Weitere Informationen: Göttinger Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Unfall in der Duplex-Garage ... Das AG München hat eine Klage auf Schadenersatz wegen unsachgemäßer Bedienung … [weiterlesen]

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ... Das BMF hat am 05.09.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung … [weiterlesen]