Steuern und Recht
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Kategorie: Steuern und Recht | 6. März 2026
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht hinreichend geprüft und begründet hat (Az. 8 B 1146/25).
Quelle: www.datev.de
