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Recht

Gesetz zu IT-Änderungsstaatsvertrag

Kategorie: Recht | 3. Mai 2019

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag“ (19/9737) vorgelegt, mit dem der Bundestag dem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern“ zustimmen soll.

Weitere Informationen: Gesetz zu IT-Änderungsstaatsvertrag

Quelle: www.datev.de

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