Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Gesetz zu IT-Änderungsstaatsvertrag

Kategorie: Recht | 3. Mai 2019

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag“ (19/9737) vorgelegt, mit dem der Bundestag dem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern“ zustimmen soll.

Weitere Informationen: Gesetz zu IT-Änderungsstaatsvertrag

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert ... Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und … [weiterlesen]

Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten ... Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten … [weiterlesen]