Recht
Gesetz zu IT-Änderungsstaatsvertrag
Kategorie: Recht | 3. Mai 2019
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag“ (19/9737) vorgelegt, mit dem der Bundestag dem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern“ zustimmen soll.
Weitere Informationen: Gesetz zu IT-Änderungsstaatsvertrag
Quelle: www.datev.de