Steuern und Recht
Germanwings-Absturz: Lufthansa haftet den Hinterbliebenen nicht auf Schmerzensgeld
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juni 2022
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Angehörige der Insassen des am 24.03.2015 abgestürzten Germanwings-Flugzeugs jedenfalls von der Lufthansa kein Schmerzensgeld verlangen können (Az. 2-24 O 109/19).
Quelle: www.datev.de