Recht
Gemeinsames Nordic Walking – Haftung für Verletzungen
Kategorie: Recht | 10. August 2020
Gerät bei einer gemeinsamen Nordic Walking Tour der Stock des einen Sporttreibenden zwischen die Beine des anderen und wird dieser dadurch verletzt, so haftet der Stockführende, ohne sich auf einen Haftungsausschluss berufen zu können. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 6 U 46/18).
Weitere Informationen: Gemeinsames Nordic Walking – Haftung für Verletzungen
Quelle: www.datev.de