Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Gemeinsames Nordic Walking – Haftung für Verletzungen

Kategorie: Recht | 10. August 2020

Gerät bei einer gemeinsamen Nordic Walking Tour der Stock des einen Sporttreibenden zwischen die Beine des anderen und wird dieser dadurch verletzt, so haftet der Stockführende, ohne sich auf einen Haftungsausschluss berufen zu können. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 6 U 46/18).

Weitere Informationen: Gemeinsames Nordic Walking – Haftung für Verletzungen

Quelle: www.datev.de

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