Poppinga, Stomberg & Kollegen

Allgemein

Geldwäscheaufsicht: WPK verschickt Fragebögen an einzelne Mitglieder

Kategorie: Allgemein | 15. Mai 2019

Die WPK hat die Aufgabe, die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichteten Berufsangehörigen anlassunabhängig auf die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten hin zu überprüfen. Den Fragebogen können Mitglieder im geschützten Bereich einsehen.

Weitere Informationen: Geldwäscheaufsicht: WPK verschickt Fragebögen an einzelne Mitglieder

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Meilenstein in der gemeinsamen europäischen Gerichtsbarkeit: Das Einheitliche Patentgericht nimmt seine Arbeit auf ... Zum 1. Juni 2023 wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit … [weiterlesen]

Welthandel: Seitwärtsbewegung im Mai ... Nach recht kräftigen Zuwächsen im April zeichnet sich für den Welthandel … [weiterlesen]