Recht
Gebühr für Schaukästen auf öffentlichem Straßenland auch für politische Parteien
Kategorie: Recht | 1. September 2020
Schaukästen politischer Parteien auf öffentlichem Straßenland stellen eine straßenrechtliche Sondernutzung dar und sind deshalb gebührenpflichtig. So entschied das VG Berlin (Az. 1 K 11/18).
Weitere Informationen: Gebühr für Schaukästen auf öffentlichem Straßenland auch für politische Parteien
Quelle: www.datev.de