Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Für eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist die Nutzung am Stichtag entscheidend

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Dezember 2024

Das FG Münster entschied, dass die konkrete Verwendung eines Grundstücks am erbschaftsteuerlichen Bewertungsstichtag für die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen maßgeblich ist (Az. 3 K 2383/23 F).

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Quelle: www.datev.de

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