Steuern und Recht
Für die Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge ist die tatsächliche Fläche maßgeblich
Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2026
Das FG Niedersachsen entschied, dass für die Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge die tatsächliche Grundstücksfläche maßgeblich ist und nicht zwingend die vom Katasteramt mitgeteilte Fläche (Az. 1 V 35/26).
Quelle: www.datev.de
