Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter ordentlicher Kündigung verbunden werden

Kategorie: Recht | 20. September 2018

Der BGH hat entschieden, dass auch eine hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs zur Beendigung eines Mietverhältnisses nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist führen kann, wenn die durch den Vermieter unter Berufung auf denselben Sachverhalt vorrangig erklärte und zunächst auch wirksame fristlose Kündigung durch eine vom Mieter nach Zugang der Kündigungserklärung vorgenommene Schonfristzahlung nachträglich unwirksam wird (Az. VIII ZR 231/17, VIII ZR 261/17).

Weitere Informationen: Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter ordentlicher Kündigung verbunden werden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Nachbarschutz nur an der eigenen Grundstücksgrenze ... Das VG Regensburg hat einen Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt, der sich … [weiterlesen]

Kein Widerrufsrecht bei Beauftragung eines Schranks, der individuell auf Basis eines Aufmaßes angefertigt wird ... Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die … [weiterlesen]