Recht
Fristlose Kündigung des Untermietverhältnisses bei ungenehmigter Videoüberwachung rechtens
Kategorie: Recht | 7. Juni 2019
Eine ungenehmigte Videoüberwachung der Wohngemeinschaft berechtigt den Untermieter zur fristlosen Kündigung. Dies entschied das AG München (Az. 432 C 2881/19).
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Quelle: www.datev.de