Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Juni 2025

Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit nicht zu den Grundrentenzeiten. Der allgemeine Gleichheitssatz wird dadurch nicht verletzt. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 5 R 3/24 R).

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Quelle: www.datev.de

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