Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber

Kategorie: Recht | 17. Mai 2019

Eine Fraktion des Bayerischen Landtags ist kein „Öffentlicher Arbeitgeber“ im Sinne des SGB IX (a. F.). Ein schwerbehinderter Bewerber, der eine ausgeschriebene Stelle nicht bekam, kann daher lt. BAG keine Schadensersatzansprüche nach dem AGG geltend machen (Az. 8 AZR 315/18).

Weitere Informationen: Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates ... Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der überfälligen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugestimmt. … [weiterlesen]

Bundesrat: Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld ... Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der … [weiterlesen]