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Recht

Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber

Kategorie: Recht | 17. Mai 2019

Eine Fraktion des Bayerischen Landtags ist kein „Öffentlicher Arbeitgeber“ im Sinne des SGB IX (a. F.). Ein schwerbehinderter Bewerber, der eine ausgeschriebene Stelle nicht bekam, kann daher lt. BAG keine Schadensersatzansprüche nach dem AGG geltend machen (Az. 8 AZR 315/18).

Weitere Informationen: Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber

Quelle: www.datev.de

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