Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Festsetzung von Verspätungszuschlägen für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Kategorie: Steuern und Recht | 20. August 2024

Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Abs. 3 AO darf das Finanzamt nach § 152 Abs. 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als Ermessensentscheidung festsetzen. So das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 1945/23).

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Quelle: www.datev.de

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