Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Fahrradstraße in Bonn-Ückesdorf ist rechtswidrig

Kategorie: Steuern und Recht | 23. August 2024

Eine allein aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eingerichtete Fahrradstraße ist ohne ausreichende Begründung rechtswidrig. So entschied das VG Köln (Az. 18 L 1279/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens ... Der BFH hat unter Berücksichtigung der EuGH-Urteile Meilicke I und Meilicke … [weiterlesen]

Geistiges Eigentum: Designschutzpaket endgültig vom Rat gebilligt ... Der Rat der EU hat am 10.10.2024 zwei Gesetzgebungsakte des Designschutzpakets … [weiterlesen]