Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

EuGH zur Anerkennung von Universitätsabschlüssen

Kategorie: Recht | 6. Dezember 2018

Universitätsabschlüsse, die im Rahmen von teilweise gleichzeitig absolvierten Studiengängen erlangt werden, müssen automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden, wenn die unionsrechtlich festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung erfüllt sind. Es obliegt dem Mitgliedstaat, in dem der Abschluss verliehen wird, auf die Einhaltung dieser Anforderungen zu achten. So entschied der EuGH (Rs. C-675/17).

Weitere Informationen: EuGH zur Anerkennung von Universitätsabschlüssen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert ... Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und … [weiterlesen]

Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten ... Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten … [weiterlesen]