Recht
EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfen für coronageschädigten öffentlichen Nahverkehr
Kategorie: Recht | 11. August 2020
Unternehmen des öffentlichen Nah- und Regional-Personenverkehrs in Deutschland können für Ausfälle aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschädigt werden. Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung über 6 Mrd. Euro genehmigt.
Weitere Informationen: EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfen für coronageschädigten öffentlichen Nahverkehr
Quelle: www.datev.de