Steuern und Recht
Erzieherinnen einer Kindertagesstätte dürfen zunächst nicht weiterbeschäftigt werden
Kategorie: Steuern und Recht | 10. November 2022
Das VG Göttingen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass zwei Erzieherinnen einer Kindertagesstätte bis zum Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht weiterbeschäftigt werden dürfen (Az. 2 B 211/22).
Quelle: www.datev.de