Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Erzbistum Köln muss Steuermittelverwendung nicht offenlegen

Kategorie: Recht | 17. Juni 2019

Das Erzbistum Köln muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln erteilen. Dies hat das VG Köln entschieden und damit die Klage einer Journalistin des Recherchenetzwerks „Correctiv“ abgewiesen (Az. 6 K 1988/17).

Weitere Informationen: Erzbistum Köln muss Steuermittelverwendung nicht offenlegen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Accountancy Europe: Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa ... Die WPK weist auf die von Accountancy Europe aktualisierte Übersicht der … [weiterlesen]

Kein Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung über kurzzeitigen Bezug einer Teilrente ... Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige … [weiterlesen]