Recht
Erzbistum Köln muss Steuermittelverwendung nicht offenlegen
Kategorie: Recht | 17. Juni 2019
Das Erzbistum Köln muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln erteilen. Dies hat das VG Köln entschieden und damit die Klage einer Journalistin des Recherchenetzwerks „Correctiv“ abgewiesen (Az. 6 K 1988/17).
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Quelle: www.datev.de