Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Erzbistum Köln muss Steuermittelverwendung nicht offenlegen

Kategorie: Recht | 17. Juni 2019

Das Erzbistum Köln muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln erteilen. Dies hat das VG Köln entschieden und damit die Klage einer Journalistin des Recherchenetzwerks „Correctiv“ abgewiesen (Az. 6 K 1988/17).

Weitere Informationen: Erzbistum Köln muss Steuermittelverwendung nicht offenlegen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Kiel Trade Indicator: Schwächerer Handel führt zu weniger Schiffsstaus ... Der weltweite Warenverkehr präsentiert sich laut jüngstem Update des IfW-Kiel Trade … [weiterlesen]

Großunternehmen halten Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit für vereinbar ... Die Mehrheit der deutschen Großunternehmen erwartet, dass der Umbau der deutschen … [weiterlesen]