Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG Nordrhein-Westfalen für Klagen zu Dieselfahrverboten

Kategorie: Recht | 7. Dezember 2018

Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass es für die seit dem 02.06.2017 erhobenen und künftigen Klagen auf Fortschreibungen von Luftreinhalteplänen erstinstanzlich zuständig ist (Az. 8 D 62/18.AK).

Weitere Informationen: Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG Nordrhein-Westfalen für Klagen zu Dieselfahrverboten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

IT-Fachkräftemangel: Große Unternehmen setzen auf Künstliche Intelligenz ... Künstliche Intelligenz in der Softwareentwicklung oder ein KI-Chatbot, der bei PC-Problemen … [weiterlesen]

DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz ... Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz … [weiterlesen]