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Recht

Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG Nordrhein-Westfalen für Klagen zu Dieselfahrverboten

Kategorie: Recht | 7. Dezember 2018

Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass es für die seit dem 02.06.2017 erhobenen und künftigen Klagen auf Fortschreibungen von Luftreinhalteplänen erstinstanzlich zuständig ist (Az. 8 D 62/18.AK).

Weitere Informationen: Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG Nordrhein-Westfalen für Klagen zu Dieselfahrverboten

Quelle: www.datev.de

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