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Steuern und Recht

Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften

Kategorie: Steuern und Recht | 14. April 2026

Aufgrund des EuGH-Urteils C-375/24 hat das BMF festgelegt, dass Sudoku-Zeitschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 49 Buchst. b der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, soweit sie die Anforderungen der Warenbezeichnung und die Einreihung in die Position 4902 des Zolltarifs erfüllen (Az. III C 2 – S 7225/00009/002/051).

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Quelle: www.datev.de

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